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Aktuelles von Freitag, 4.02.2005

Drehen der Regierungspräsident und seine Beamten im Luftamt Düsseldorf jetzt vollständig durch ???
von Wilhelm Schröer

Leider kein Karnevalsscherz !

Unfassbarer Aktionismus zumindest im Bereich der Landesregierung NRW, insbesondere Bezirksregierung Düsseldorf: Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz.
Kaum hat der Bundespräsident, mit erheblichen Bedenken, das Luftsicherheitsgesetz unterzeichnet, gibt es unvorstellbare Forderungen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf.

Von Flugschülern für PPL/A und Motorseglern, den Antragstellern für CVFR und bei Verlängerungen werden jetzt mit Schreiben seit dem 28.01.2005 diese Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach folgendem Muster verlangt: Lesen Sie selbst: Antrag auf Sicherheitsüberprüfung.

Es werden erst Gebühren zwischen EUR 15 und EUR 25 genannt, dann aber Gebühren von insgesamt EUR 115,00.
In der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesinnenministerium ist derzeit niemand erreichbar. Der Karneval treibt seinem Höhepunkt zu. Wahrscheinlich, so muß man annehmen, hat das Altbier die Sinne der Staatsbediensteten völlig aus dem Gleichgewicht gebracht.

Aktuelle Beitragsbescheide der RegTP für Frequenznutzung und EMV für die Jahre 2003 und 2004
von Wilhelm Schröer

Die AOPA Germany empfiehlt ihren Mitgliedern nun doch Widersprüche mit ihrem Muster einzulegen (siehe Anhang).

Die AOPA Germany hat eine Vereinbarung mit der RegTP getroffen, daß für die AOPA-Mitglieder, die Widerspruch gegen beide Bescheide einlegen, keine Kosten entstehen.
Die Beiträge selbst müssen vorab gezahlt werden, werden dann jedoch im Falle einer erfolgreichen Klage zurückerstattet.

Bitte zahlen Sie nur unter Vorbehalt!
Die Regulierungsbehörde hat seit Ende Dezember Beitragsbescheide rückwirkend für 2003 und 2004 versandt.
Wir empfehlen auch Widersprüche für die Besitzer von Handfunkgeräten (z.B. ICOM), da für diese die gleich hohen Beiträge gezahlt werden müssen wie für die im Flugzeug eingebauten Geräte, obwohl es sich nur um Notfunkgeräte handelt.

Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist von 1 Monat!



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