Der Bundesgerichtshof hat soeben entschieden:
Das umstrittene Luftsicherheitsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz und ist ungültig.
Die Befugnis zum Abschuß entführter Luftfahrzeuge ist nichtig.
Der Staat darf keine unschuldigen Menschen töten!
Bundespräsident Köhler hatte seinerzeit starke Bedenken gegen das Luftsicherheitsgesetz und eine Überprüfung durch die Karlsruher Richter empfohlen.
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